Allgemeine Vertragsbedingungen:
- Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Mieter den Mietvertrag innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung
unterschrieben und an den Vermieter zurückgesandt hat. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Miettag.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung und das Inventar pfleglich zu behandeln. Während der Mietzeit am
Mietobjekt, Einrichtung und Grundstück entstandene Schäden sind durch den Mieter zu ersetzen. Außergewöhnliche Reinigungskosten (Teppiche, Polster usw.) sind durch den Mieter zu ersetzen. In allen
Wohnungen und Fluren ist das Rauchen verboten.
- Der vereinbarte Mietpreis bezieht sich auf die im Vertrag festgelegte Personenzahl. Wird darüber hinaus die
Wohnung von weiteren Personen bewohnt, ohne dass mit dem Vermieter Rücksprache genommen wird, so ist dieser berechtigt, einen Zuschlag von 6€/ Person und Tag zu erheben.
- Der Mieter kann vom Vertrag bis zu 6 Wochen vor Mietbeginn zurücktreten. Im Falle der Nicht-Weitervermietung
werden 20% der gesamten Mietsumme berechnet. Wird der Vertrag innerhalb von 6 Wochen vor Mietbeginn storniert, so muss der volle Mietbetrag abzgl. 10 % eingesparter Verbrauchskosten gezahlt werden,
es sei denn, dass die Weitervermietung zu den gleichen Bedingungen möglich wird. Bei Nicht-Erscheinen des Mieters am vereinbarten Anreisetag verfällt das Anrecht des Mieters auf die Wohnung, die
Mietkosten müssen zu 100 % gezahlt werden. Stornierungen sind schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) an den Vermieter zu richten. Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung.
- Miete bitte in bar in den ersten Urlaubstagen zahlen, sofern noch nicht vorab überwiesen
wurde.
- Regeln für Hundehalter: Hunde dürfen nicht ins Bett. Die Wohnung ist vor der Abreise zu staubsaugen. Hunde
dürfen nicht jaulend oder bellend alleine in der Wohnung gelassen werden. Wenn der Hund auf das Sofa darf, ist dieses mit mitgebrachten Decken abzudecken.
- Das Laden von E-Autos über den Hausanschluss ist nicht gestattet.
- Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Änderung dieser Schriftformklausel.
- Es findet deutsches materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts
vorschreiben.
- Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der
unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.